Grosskaliber

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung um Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten (Zentralfeuer- und Randfeuerzündung) geschossen werden:

Kurzwaffen (Pistolen und Revolver)!

– Vorderladerwaffen sind nicht zugelassen –

bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 
1500 Joule

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten